Vielfältig überzeugend

Elektroauto Marburg – die Zukunft des Fahrens

Elektroauto Marburg - Verschiedene Elektrofahrzeuge

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Elektroauto Marburg – die Zukunft des Fahrens

Auf E-Bike (um)steigen und Gutscheine sichern

Die Universitätsstadt Marburg will ihre Bürger*innen dazu ermuntern, nahezu emissionsfreie Alternativen zum Auto im Alltag zu nutzen. Deshalb fördert die Stadt den Erwerb von neuen Elektro-Fahrrädern und Elektro-Lastenrädern. Außerdem gibt es eine Staffelprämie für Vielfahrer*innen.

Der Ende Juni beschlossene Klima-Aktionsplan 2030 bestätigt, dass der Verkehr mit circa einem Fünftel beziehungsweise 150.000 Tonnen einen großen Anteil der CO2-Emissionen in Marburg ausmacht. Deswegen will die Stadt mithilfe des Sofortprogramms Mobilität im Rahmen des Aktionsplans alle unterstützen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Das Programm ist aufgeteilt in eine Grundförderung für den Erwerb von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Lastenrädern, die ab dem 27. Juni 2020 gekauft wurden, und eine Zusatzprämie für Personen, die mit ihrem neuen Fahrrad mindestens 3000 Kilometer innerhalb eines Jahres zurücklegen. Die Grundförderung beträgt 100 Euro pro Elektro-Fahrrad und 150 für ein Elektro-Lastenrad. Als 3000 Kilometer-Prämie gibt es 200 Euro beim E-Bike, 300 beim Elektro-Lastenrad. Und für die wirklich Radbegeisterten legt die Stadt bei 6000 Kilometern im selben Jahr sogar nochmal das gleiche oben drauf.

 

Die Auszahlung erfolgt in Form von Marburg-Gutscheinen. Die Gutscheine werden von mehr als 200 Unternehmen aus fast allen Branchen bereits wie Bargeld akzeptiert.

Für die Grundförderung müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden: Die Fahrräder müssen im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei einem Händler mit Reparaturbetrieb erworben sein. Weiterhin muss die Motorleistung auf maximal 500 Watt begrenzt sein. Das Antragsformular der Grundförderung ist spätestens zwei Monate nach Erwerb vorzulegen. Pro Haushalt und Jahr können maximal zwei Fahrräder gefördert werden. Bei der Staffelprämie muss die Kilometerleistung nachgewiesen werden. Der Antrag auf mögliche Zusatzprämie ist nach Erreichen der Kilometerleistung, spätestens nach zwölf Monaten, einzureichen.

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